Allgemeine Geschäftsbedingungen

die Schweiz 🇨🇭

 Available in English

Letzte Aktualisierung: 24. August 2023

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") regeln die Nutzung des von Superpedestrian Schweiz GmbH, einer Gesellschaft nach schweizerischem Recht mit der Firmenregisternummer CHE-470.796.926 und der eingetragenen Adresse c/o Thouvenin Rechtsanwälte KLG, Klausstrasse 33, CH-8008 Zürich ("Superpedestrian") bereitgestellten Dienstes und bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil des Vertrages (der "Rahmenvertrag" oder "Vertrag") , der zwischen Superpedestrian und dem Nutzer (wie weiter unten definiert) im Zusammenhang mit Scootern abgeschlossen wird.

Artikel 1 - Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die in diesem Artikel festgelegte Bedeutung.

"Konto": das vom Nutzer durch den Registrierungs- und Identifizierungsprozess erstellte Konto, um auf den persönlichen Bereich der App zuzugreifen, Einzelverträge für die Nutzung der Scooter abzuschliessen und den Dienst zu nutzen;

"App" oder "Superpedestrian App": die Smartphone-Applikation von Superpedestrian für Betriebssysteme wie Android/iOS, die auf den Geräten installiert und betrieben wird und die u.a. als Zugangsmittel für das Reservieren und Mieten von Scootern dient;

"Geschäftsgebiet": das Gebiet in der Stadt, in dem sich die Scooter, die Gegenstand des Dienstes sind, befinden dürfen, wie auf der in der App bereitgestellten Karte der Stadt dargestellt;

"Code": der Identifikations- und Kontrollcode des Scooters in Form eines QR-Codes und eines Zahlencodes, der sich am Lenker jedes Scooters befindet;

"Vertrag" oder "Rahmenvertrag": der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Superpedestrian für die Nutzung der Superpedestrian App, der abgeschlossen wird, wenn der Nutzer ein Konto in der Superpedestrian App erstellt und alle Daten für die Erbringung der Dienstleistungen angibt.

"Einzelvertrag" jeder einzelne Mietvertrag zwischen dem Nutzer und Superpedestrian für jeden vom Nutzer freigeschalteten Scooter, geregelt durch die vorliegenden AGB und den Rahmenvertrag.

"Nutzer": ist eine natürliche mindestens 18 Jahre alte Person, die sich erfolgreich und ordnungsgemäss bei der Superpedestrian App registriert, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können und die in diesen AGB festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes erfüllt

"Kundendienst": Der Kundendienst von Superpedestrian steht 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung und kann über die App, per Telefon unter dem Menüpunkt Hilfe in der App (+41 44 505 65 56) oder per E-Mail an <support@superpedestrian.com

"Gerät": das vom Nutzer für den Zugriff auf die App und die Nutzung des Dienstes verwendete Mobilgerät;

"Stadtplan": der Stadtplan der Stadt, in der Superpedestrian den Dienst erbringt;

"Zahlungsmethode": die Kreditkarte, Debitkarte, Prepaid-Karte oder das Zahlungsmittel des Nutzers, das von einer Bank gültig ausgestellt und vom Nutzer bei der Registrierung des Kontos zur Zahlung angegeben wurde;

"Strafen": dem Nutzer auferlegte Konventionalstrafen für den Fall eines Verstosses gegen diese AGB oder etwaige Geldbussen, Entgelte oder andere Gebühren, die von einer zuständigen Behörde infolge eines Verstosses des Nutzers gegen die Vorschriften oder diese AGB auferlegt werden;

"Scooter": der von Superpedestrian zur Verfügung gestellte elektrische Tretroller, den Nutzer im Zusammenhang dem Dienst fahren können;

"Vorschriften": die in der Schweiz und in der Stadt, in der die Leistung erbracht wird, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden nationalen und örtlichen Ordnungsvorschriften, insbesondere die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, sowie der bundesrechtlichen, kantonalen und kommunalen Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse;

"Mietzeit": bezeichnet den Zeitraum für die Erfüllung jedes einzelnen Vertrags, der mit der Bestätigung der Aktivierung des Scooters beginnt und mit der ordnungsgemässen Beendigung der Fahrt mit dem Scooter gemäss den AGB endet;

"Dienst" oder "Anmietung": der Mietservice eines Scooters und die damit verbundenen oder ergänzenden Dienstleistungen, wie die Nutzung der App und die Standorterfassung des Scooters, die von Superpedestrian gemäss dem Vertrag durchgeführt werden;

"Webseite": die Unternehmenswebseiten und Online-Plattformen von Superpedestrian, einschliesslich aber nicht beschränkt auf https://www.superpedestrian.com;

"Superpedestrian": Superpedestrian Schweiz GmbH, eine nach schweizerischem Recht gegründete Gesellschaft mit Handelsregisternummer CHE-470.796.926 und Sitz in CH-8008 Zürich, sowie ihre Muttergesellschaften und verbundenen Unternehmen;

"Tarifplan": die in Artikel 15 diesen AGB genannten wirtschaftlichen Bedingungen, die in der Superpedestrian App für den Dienst angegeben Preise, die für jede Stadt zum Zeitpunkt des Einzelvertrags gelten, sowie die geltenden Gebühren, Geldbussen und Strafen;

"Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB” sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen integralen und wesentlichen Bestandteil des Vertrags und jedes Einzelvertrags bilden;

Artikel 2 - Dienstleistung

2.1. Der Dienst ermöglicht es dem Nutzer, einen Scooter im Geschäftsgebiet ein- oder mehrmals gemäss dem Vertrag und in Übereinstimmung mit diesen AGB anzumieten.

2.2. Fürjede Nutzung des Scooters schliessen der Nutzer und Superpedestrian einen separaten Einzelvertrag ab, der den darin enthaltenen Bestimmungen unterliegt und auf den die vorliegenden AGB und der Tarifplan, wie in der App am Tag des Vertragsabschlusses angegeben, Anwendung finden.

Artikel 3 - Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes

3.1. Um denDienst nutzen zu können, muss der Nutzer:

  • mindestens 18 Jahre alt und berechtigt sein diesen Vertrag abzuschliessen;

  • mit einer Zahlungsmethode ausgestattet sein, zu deren Verwendung er berechtigt ist;

  • in der Lage sein, den Scooter in angemessener, Ablenkung freier Weise zu benutzen, und auf keinen Fall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder sich in einem anderen Zustand befinden, der seine Fähigkeit einschränkt, den Scooter auf sichere Weise zu bedienen;

  • über ein Gerät verfügen, das den technischen Anforderungen der App entspricht.

Superpedestrian gewährleistet oder garantiert keine technische Kompatibilität der App mit dem Gerät und übernimmt keinerlei Haftung im Hinblick auf die Übereinstimmung des Geräts mit den technischen Anforderungen der App.

3.2. Während und bis zum Ende jeder Mietzeit muss der Nutzer über eine stabile Datenverbindung verfügen.

3.3. Die Anforderungen müssen während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden. Jede Nichterfüllung einer oder mehrerer Anforderungen ist dem Kundendienst unverzüglich schriftlich mitzuteilen; dieser kann sowohl den Rahmenvertrag als auch den Einzelvertrag aussetzen oder kündigen.

Artikel 4 - Verfahren zur Registrierung des Nutzers in der App

4.1. Umden Dienst nutzen und Einzelverträge abschliessen zu können, muss sich der Nutzer in der App registrieren und ein Konto anlegen (Rahmenvertrag). Der Nutzer ist nicht verpflichtet, allein aufgrund der Registrierung und der Erstellung eines Kontos irgendwelche Gebühren oder Kosten zu zahlen. Superpedestrian ist daher nicht verpflichtet, dem Nutzer mit der Registrierung und Erstellung eines Kontos einen Scooter und den damit verbundenen Dienst zur Verfügung zu stellen. Ein Mietverhältnis mit den entsprechenden Rechten und Pflichten in Bezug auf einen Scooter und die dazugehörige Dienstleistung entsteht erst mit Abschluss eines Einzelvertrages. Die Registrierung und Erstellung eines Kontos dient ausschliesslich dazu, den Nutzer zu berechtigen, die App zum Abschluss von Einzelverträgen mit Superpedestrian zu nutzen. Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses kommt ein Nutzungsvertrag für die App zwischen dem Nutzer und Superpedestrian zustande.

4.2. Der Nutzer ist der alleinige Kontonutzer und darf keinen Dritten zur Nutzung seines Kontos ermächtigen oder sein Konto an eine andere natürliche oder juristische Person zum Zwecke des Zugriffs oder der Nutzung der Dienste abtreten oder anderweitig übertragen oder ihr zugänglich machen. Der Nutzer darf es Dritten, einschliesslich minderjährigen Kindern des Nutzers (unter 18 Jahren), nicht gestatten, einen Einzelvertrag abzuschliessen bzw. eine Mietzeit zu beginnen oder einen Scooter über das Konto des Nutzers oder mit dem Nutzer auf einem Scooter zu fahren.

4.3. Um die Registrierung abzuschliessen und den Dienst zu nutzen, ist es erforderlich, die in diesen AGB genannten Mindestanforderungen zu erfüllen.

Artikel 5 - Identifizierungssystem

5.1. Das Konto, das den Abschluss eines oder mehrerer Einzelverträge und damit die Nutzung des Dienstes ermöglicht, ist streng vertraulich und personenbezogen. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Konto sicher und geschützt aufzubewahren, und ist für die Sicherheit und Vertraulichkeit seiner Kontozugangsdaten verantwortlich.

5.2. Jeglicher Verlust, Verstoss oder unbefugter Zugriff auf das Konto oder die damit verknüpfte Zahlungsmethode muss Superpedestrian unverzüglich über den Kundendienst gemeldet werden.

5.3. Im Falle eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstosses gegen diesen Artikel und im Rahmen der geltenden Gesetze haftet der Nutzer gegenüber Superpedestrian für etwaige Schäden und/oder Geldzahlungen (einschliesslich indirekter Schäden wie Geldbussen und/oder Verwaltungssanktionen). Der Nutzer haftet ebenfalls für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass er Dritten Zugang zu seinem Konto gewährt, sowie für jeden Fall von Diebstahl, Verlust, unbefugter Nutzung oder Beschädigung der Scooter im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen diesen Artikel.

5.4. Der Nutzer kann die Löschung des Kontos beantragen, indem der Nutzer den Kundendienst in der App oder unter support@superpedestrian.com kontaktiert.

Artikel 6 - Mietzeit und Abschluss des Einzelvertrags

6.1. ZurAnbahnung oder zum Abschluss eines Einzelvertrags muss der Nutzer über sein Gerät auf die App zugreifen und den Scooter, den er mieten möchte, lokalisieren. Durch das Scannen des QR-Codes oder die manuelle Eingabe des Codes, der unter dem QR-Code eines in der App als verfügbar markierten Scooters angegeben ist, und das Starten der Fahrt gibt der Nutzer gegenüber Superpedestrian ein verbindliches Angebot für die Miete des Scooters ab, dessen QR-Code der Nutzer gescannt oder manuell eingegeben hat. Mit der Freischaltung des Scooters nimmt Superpedestrian das Angebot des Nutzers an.

6.2. Die Mietzeit beginnt, wenn Superpedestrian den Scooter freigibt.

6.3. Die Mietzeit endet, wenn der Nutzer den Scooter gemäss den AGB (vgl. Artikel 10.2 und 14) ordnungsgemäss geparkt und den Vorgang zur Beendigung der Miete in der App abgeschlossen hat.

Artikel 7 - Verfügbarkeit des Dienstes

7.1. Superpedestrian bestätigt, dass der Dienst im Geschäftsgebiet normalerweise 24 Stunden am Tag zugänglich ist, der Dienst jedoch normalen geschäftlichen Beschränkungen unterliegt, die ggfs. dazu führen können, dass die Scooter aufgrund von Faktoren wie Wetter, hoher Nachfrage, Wartungs- und Ladebedarf oder aufgrund geografischer Beschränkungen und vorbehaltlich von Fällen höherer Gewalt, einschliesslich Pandemien oder Beschlüssen zuständiger Behörden, welche die Inanspruchnahme des Dienstes beschränken, nicht zur Verfügung stehen. Der Nutzer akzeptiert, dass ein Einzelvertrag nicht abgeschlossen werden kann, wenn der entsprechende Dienst nicht verfügbar ist. Der Nutzer verzichtet auf das Recht, irgendeine Art von Anspruch und/oder Rechtsstreit hinsichtlich der Verfügbarkeit des Dienstes zu erheben bzw. einzuleiten. Um jegliche Zweifel auszuschliessen, ist Superpedestrian nicht verpflichtet, dem Nutzer Scooters zur Verfügung zu stellen.

7.2. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Verfügbarkeit des Dienstes und die Möglichkeit, einen individuellen Vertrag abzuschliessen, Einschränkungen und Hindernissen unterliegen können. Dazu gehören unter anderem:

  • die Störung der Verbindung des Internet-Netzwerks des Nutzers und/oder von Superpedestrian oder ein anderes Verbindungsproblem;

  • ein Funktionsausfall elektronischer Ausrüstung, die von Superpedestrian zur Erbringung der Dienstleistung und/oder zur Überwachung der Scooter verwendet wird;

  • die Unterbrechung des Dienstes aufgrund von Naturkatastrophen oder höherer Gewalt, einschliesslich Pandemien oder staatlich verordnete Einschränkungen;

  • Beschädigung des Scooters durch Dritte;

  • Nichtaufladung der Scooter.

7.3. Superpedestrian haftet weder für direkte oder indirekte Schäden noch für nachteilige Auswirkungen oder Konsequenzen, die der Nutzer aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Scooter oder des Dienstes und somit der fehlenden Möglichkeit zum Abschluss eines individuellen Vertrags erleidet. Superpedestrian hat bei der Bereitstellung der Dienste alle angemessene Sorgfalt walten lassen, gibt jedoch keine Zusicherungen oder Garantien für den Inhalt der App und der zugrunde liegenden Software, einschliesslich aber nicht beschränkt auf deren Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Artikel 8 - Vorabkontrolle von Scooter

8.1. Der Nutzer ist verpflichtet den Scooter vor dem Abschluss eines Einzelvertrags und der Nutzung des Scooters immer sorgfältig auf Fehlfunktionen, Mängel oder Schäden zu untersuchen. Diese Prüfung muss insbesondere in Bezug auf das Bremssystem, den Lenker, die Lampen, die Reifen und die Beschleunigungsvorrichtung des Scooters genau und sorgfältig erfolgen.

8.2. Der Nutzer ist verpflichtet, Superpedestrian jede Fehlfunktion, jeden Defekt und jede Beschädigung des Scooters unverzüglich zu melden, indem er sich an den Kundendienst wendet, und darf den Scooter mit solchen Fehlfunktionen, Mängeln oder Schäden nicht fahren.

8.3. In jedem Fall ist es dem Nutzer strengstens untersagt, sei es unmittelbar oder mittelbar, direkt oder indirekt, etwaige Modifikationen und/oder Reparaturen am Scooter vorzunehmen.

Artikel 9 - Nutzung des Scooters

9.1. Die Nutzer verpflichten sich, den Scooter innerhalb des Geschäftsgebiets zu benutzen, unter Einhaltung der Vorschriften, d.h. unter vollständiger Beachtung der geltenden Vorschriften für die Sicherheit im Strassenverkehr, insbesondere auch der geltenden kommunalen und kantonalen Vorschriften.

9.2. Insbesondere soll beachtet werden, dass die von diesen AGB erfassten Scooter: i) auf städtischen Strassen und Radwegen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h verkehrt werden dürfen; ii) nur in Einbahnstrassen, in denen das Fahren mit Fahrrädern oder Scooter durch ein Schild ausdrücklich erlaubt ist; verkehrt werden dürfen, und iii) in Fussgängerzonen nur mit den zulässigen Geschwindigkeiten verkehrt werden dürfen.

9.3. Auf jeden Fall ist es verboten, auf Autobahnen, Landstrassen und ausserstädtischen Verkehrswegen sowie in städtischen Gebieten mit Kopfsteinpflaster, Fussgängerzonen und auf Bürgersteigen zu fahren, wo dies durch die Vorschriften verboten ist, sowohl aus Gründen der Sicherheit der Nutzer und anderen Verkehrsteilnehmern als auch um mögliche Schäden am Scooter zu vermeiden. Es ist auch verboten, andere Personen oder Tiere auf dem Scooter zu befördern. Ein Scooter darf nur von einer Person gefahren werden, Doppelfahrten sind nicht erlaubt.

9.4. DieNutzer müssen bei der Nutzung des Scooters immer vorsichtig fahren sowie die Fahrweise den jeweiligen Verhältnissen anpassen und plötzliche oder zickzackförmige Bewegungen vermeiden, die nachfolgende Fahrzeuge behindern oder gefährden oder Stürze verursachen könnten.

9.5. BeimÜberqueren von Fahrbahnen mit besonders starkem Verkehr und generell, wenn es die Umstände oder geltenden Vorschriften erfordern, sind die Nutzer verpflichtet, vom Scooter abzusteigen, den Scooter an der Hand zu nehmen und die Fussgängerstreifen zu benutzen.

9.6. Wenn die Nutzer mit den Scootern in Fussgängerzonen fahren, dürfen sie die durch die örtlichen Vorschriften festgelegte Geschwindigkeit nicht überschreiten und müssen jegliches Verhalten vermeiden, das den normalen Durchgangsverkehr anderer Fussgänger behindert.

9.7. Wenn Nutzer einen Scooter auf Fussgänger- oder Fahrradwegen fahren, dürfen sie die in den örtlichen Vorschriften festgelegte Geschwindigkeit nicht überschreiten und haben jegliche Verhaltensweise zu vermeiden, die eine Gefahr oder Behinderung für den normale Fussgängerverkehr darstellen.

9.8. Das Tragen eines Schutzhelms durch den Nutzer wird immer empfohlen. Die Nutzer müssen alle in der Stadt geltenden Vorschriften bezüglich des Tragens von Helmen, reflektierender Kleidung mit hoher Sichtbarkeit oder anderer Sicherheitsvorkehrungen befolgen.

9.9. Die Nutzer verpflichten sich, den Scooter innerhalb des Geschäftsgebiets, auf den Strassen und/oder Strassenbereichen zu benutzen, die gemäss den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sind und den Vorschriften entsprechen. Es gelten die in den Vorschriften festgelegten Sanktionen.

9.10. DieNutzer verpflichten sich, den Scooter mit angemessener Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu benutzen, die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung genauestens zu beachten und Zusammenstösse mit Fussgängern, Fahrradfahrern sowie mit Fahrzeugen (z. B. beim Überqueren von Fahrbahnen oder beim Parken von Fahrzeugen) sorgfältig zu vermeiden.

9.11. Nach dem Parken und bevor der Scooter zurückgelassen wird, muss der Nutzer sicherstellen,dass der Scooter in Übereinstimmung mit den Vorschriften abgestellt wird (in erlaubten Bereichen und auf eine Art und Weise, die keine Behinderung für Fußgänger oder den Fahrzeugverkehr darstellt) und Anweisungen in der App, um die Fahrt zu beenden.

9.12. Der Nutzer darf den Scooter in keiner Weise unter Verletzung der Vorschriften benutzen. Insbesondere ist die Nutzung untersagt:

  • für die Beförderung von Waren oder Personen unter Verletzung der Vorschriften;

  • für Geschwindigkeitsrennen oder Wettbewerbe;

  • für Stuntfahrten oder Sprünge von Treppen oder aus großer Höhe

  • für den Tiertransport;

  • zur Erbringung einer Vermietungsdienstleistung an Dritte oder zu anderen beruflichen, geschäftlichen bzw. kommerziellen Zwecken;

  • um zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Verstösse zu begehen;

  • um Handlungen zu begehen, die gegen die öffentliche Ordnung und die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit verstossen;

  • zur Beförderung illegaler, gefährlicher, entzündlicher, giftiger oder ähnlicher Substanzen;

  • zur Beförderung von Waffen, Sprengstoffen, radioaktiven, bakteriologischen und ähnlichen Substanzen;

  • zur Beförderung von Gegenständen von solcher Form, Grösse oder Gewicht, dass sie den sicheren Betrieb des Scooters beeinträchtigen oder Teile des Scooters, Fussgänger, Fahrzeuge oder anderes Eigentum Dritter beschädigen können;

  • zum Abschleppen oder Hinterherziehen von anderen Scootern, Personen, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen.

9.13. Der Nutzer darf nicht gegen diese AGB verstossen, insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

  • mit dem Scooter ausserhalb des Geschäftsgebiets zu fahren;

  • den Scooter ausserhalb des Geschäftsgebiets oder erlaubte ausgewiesene Parkflächen oder auf privaten Strassen, Parkplätzen oder Garagen abzustellen und dadurch die Möglichkeit zu verhindern, den Scooter an andere Nutzer zu vermieten, sobald er abgestellt ist;

  • den Scooter mit privaten Mitteln zu transportieren;

  • den Scooter zu verschmutzen, beschädigen oder verunstaltet;

  • den Scooter auf eine Art und Weise zu fahren, die Verletzungen, Unbehagen oder Sorgen bei anderen verursacht oder verursachen kann;

  • den Scooter bei starkem Wind oder schlechtem Wetter, Überschwemmungen, Überläufen, Erdbeben usw. zu benutzen;

  • den Scooter zu zerlegen, auseinanderzubauen, zu manipulieren oder irgendeine Art von Reparatur oder Veränderung am Scooter vorzunehmen oder vornehmen zu lassen;

  • den Scooter während der Mietzeit unbeaufsichtigt zu lassen;

  • Markenzeichen, Warenzeichen oder andere Erkennungszeichen des Scooters zu entfernen;

  • kommerzielle oder nichtkommerzielle Werbung auf dem Scooter oder der App ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu veröffentlichen;

  • Mobilgeräte während des Fahrens des Scooters zu verwenden, die von der sicheren Nutzung des Scooters ablenken bzw. diese beeinträchtigen;

  • die legitimen Rechte Dritter zu verletzen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Rechte an geistigem Eigentum;

  • den Scooter zum Transport von Gegenständen verwenden, die:

  • zu Verletzungen oder Schäden beim Nutzer oder bei anderen Personen führen können;

  • zu einer Beschädigung des Scooters oder anderer Gegenstände Dritter führen können;

  • gesetzlich verboten sind.

9.14. Für den Fall, dass der Nutzer einen Scooter gestohlen oder den Diebstahl eines Scooters durch vorsätzliches Fehlverhalten, Verschulden oder Nachlässigkeit unterstützt bzw. begünstigt hat, behält sich Superpedestrian das Recht vor, Ansprüche gegen den Nutzer vorzubringen und die Zahlungsmethode des Nutzers mit einem Betrag zu belasten, der dem Wert des Scooters entspricht, wie im nachstehenden Tarifplan, in der App und auf der Website zum jeweiligen Zeitpunkt angegeben ist.

9.15. Jegliche Strafen, Massnahmen oder Sanktionen, die von den zuständigen Behörden für die Nutzung des Scooters auferlegt werden, weil der Nutzer gegen die Vorschriften verstossen hat, liegen in der ausschliesslichen Verantwortung des Nutzers und sind vollständig vom Nutzer zu tragen, einschliesslich aller zusätzlichen Kosten, Gebühren oder Bussgelder. Superpedestrian ist berechtigt solche von den zuständigen Behörden erhobenen Bussgelder zu bezahlen und diese von der im Konto gespeicherten Zahlungsmethode abzubuchen. Der Nutzer verpflichtet sich, Superpedestrian von solchen Ansprüchen vollständig schadlos zu halten.

9.16. Im Falle eines Verstosses gegen diese AGB ist Superpedestrian berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem es den Nutzer in der App über den Vertragsbruch durch den Nutzer informiert. Superpedestrian behält sich das Recht vor, das Konto des Nutzers jederzeit zu kündigen, zu deaktivieren oder zu sperren und/oder den Zugang des Nutzers zu den Diensten zu beschränken. Superpedestrian behält sich ausserdem das Recht vor, den Nutzer auf Schadensersatz zu verklagen und alle rechtlichen Schritte zum eigenen Schutz vor den zuständigen Gerichten einzuleiten.

Artikel 10 - Elektrofahrzeug/Laden

10.1. Der Scooter ist ein Elektrofahrzeug, das für seinen Betrieb ein regelmässiges Aufladen der Batterie benötigt. Der Nutzer verpflichtet sich, der Scooter sicher und umsichtig zu nutzen und zu betreiben, da es sich um ein Elektrofahrzeug handelt und alle damit verbundenen Einschränkungen und Anforderungen zu beachten sind. Der Nutzer versteht und stimmt den folgenden Punkten zu:

  • Die im Scooter verbleibende Ladeleistung nimmt mit der Nutzung des Scooters ab (sowohl über die Zeit als auch über die Entfernung), und mit abnehmender Ladeleistung des Scooters können die Geschwindigkeit und andere Betriebsfunktionen des Scooters abnehmen (oder ganz ausfallen).

  • Der Ladezustand des Scooters zu dem Zeitpunkt, an dem der Nutzer die Anmietung oder den Betrieb des Scooters beginnt, ist nicht garantiert und variiert mit jeder Anmietung. Die Geschwindigkeit des Verlusts der Ladeleistung während der Nutzung des Scooters ist nicht garantiert und variiert je nach Scooter, Strassenbedingungen, Höhenunterschieden, Wetterbedingungen und anderen Faktoren.

  • Die Entfernung und/oder die Zeit, die der Nutzer mit dem Scooter fahren kann, bevor es seine Ladeleistung verliert, ist nie garantiert. Die Batterie des Scooters kann jederzeit während der Anmietung des Scooters durch den Nutzer, auch vor dem Erreichen des gewünschten Ziels, leer werden, womit der Betrieb eingestellt und die Weiterfahrt unmöglich wird.

10.2. Wenn während der Mietzeit der Ladezustand der Batterie des Scooters unter ein akzeptables Niveau fällt, behält sich Superpedestrian das Recht vor, den Scooter aus Sicherheitsgründen zu sperren und die Mietzeit sowie den Einzelvertrag nach einer angemessenen Warnung zu beenden, die es dem Nutzer ermöglicht, die Fahrt sicher zu beenden.

Artikel 11 - Haftungsbeschränkung von Superpedestrian

11.1. Durch die Nutzung eines Scooters im Rahmen dieses Dienstes erkennt der Nutzer an, dass er ausschliesslich für alle Verluste oder Schadenersatz an Personen oder Eigentum haftet, die dem Nutzer und/oder Dritten durch die Nutzung des Scooters entstehen oder entstanden sind. Der Nutzer ist auch allein haftbar für jegliche Verletzungen, Schäden oder Verluste an Personen oder Eigentum, einschliesslich Dritter oder des Nutzers, die sich aus der Nichteinhaltung der Pflichten des Nutzers im Rahmen dieser AGB oder der geltenden Vorschriften ergeben. Der Nutzer verpflichtet sich, Superpedestrian von solchen Ansprüchen schadlos zu halten.

11.2. Superpedestrian haftet nur in dem Umfang, in dem eine solche Verletzung, ein solcher Schaden oder ein solcher Verlust durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Superpedestrian oder durch einen Produktfehler verursacht wurde, wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den geltenden Gesetzen zwingend vorgesehen. Jede Haftung von Superpedestrian für Schäden oder Verluste wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.3. Superpedestrian haftet nicht für die Nichteinhaltung dieser AGB oder der Vertrags, wenn eine solche Nichteinhaltung auf höhere Gewalt, die Handlungen eines Dritten oder einen Grund ausserhalb seiner Kontrolle zurückzuführen ist.

Artikel 12 - Versicherung

12.1. Die Scooter von Superpedestrian sind in der Schweiz durch eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten oder unfallbedingte Schäden an fremden Sachen, die sich aus der Benutzung eines Scooters ergeben, versichert. Dieser Versicherungsschutz stellt keinen Verzicht von Superpedestrian auf vertraglichen oder ausservertraglichen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Nutzer und Dritten dar und Superpedestrian hält sich deren jederzeitigen Geltendmachung vor.

12.2. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass Superpedestrian empfiehlt, eine eigene Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden des Nutzers oder Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes abzuschliessen.

Artikel 13 - Pflichten bei Unfall, Beschädigung, Defekt oder Diebstahl

13.1 Bei einem Unfall oder einer Kollision, an der der Scooter beteiligt ist, oder im Falle von Sach- oder Personenschäden, die sich infolge der Nutzung des Scooters ergeben, ist der Nutzer verpflichtet:

  1. die Nutzung des Scooters so schnell wie möglich und an einem sicheren Ort einzustellen und wenn möglich die Fahrt zu beenden;

  2. sich mit Superpedestrian über den Kundendienst in Verbindung zu setzen, um den Unfall, Schaden und/oder Verletzungen mitzuteilen und alle von Superpedestrian geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;

  3. den Unfall, Schaden und/oder Verletzungen der Polizei und/oder einer anderen staatlichen Sicherheitsbehörde zu melden, unabhängig davon, ob er glaubt, dass er durch sein eigenes Verhalten oder das eines Dritten verursacht wurde;

  4. am Ort des Unfalls/der Beschädigung/Verletzung zu verbleiben bis:

  5. sichergestellt ist, dass alle beteiligten Personen keine Verletzungen erlitten haben, und falls Personen Verletzungen erlitten haben, bis medizinische Hilfe eingetroffen ist;

  6. die Polizei und/oder eine andere Behörde für öffentliche Sicherheit am Unfallort eingetroffen ist und einen Bericht erstellt oder die Personalien der Beteiligten aufgenommen hat;

  7. der Scooter von Superpedestrian oder den Strafverfolgungsbehörden entfernt und an einem anderen Ort sicher abgestellt oder gefahren wurde;

  8. der Nutzer die Personalien, die Fahrzeugkennzeichen und sonstigen notwendigen Kontaktdaten aller beteiligten Fahrzeuge und Personen, einschliesslich der Zeugen, sowie eine Kopie des von den Behörden erstellten Berichts aufgenommen hat.

13.2. Sollte der Nutzer eine oder mehrere der in den vorstehenden Punkten genannten Verpflichtungen nicht erfüllen, wird dies als wesentlicher Verstoss des Nutzers gegen den Vertrag betrachtet, und Superpedestrian wird von jeglicher Haftung soweit gesetzlich zulässig freigestellt und ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet der Möglichkeit, vom Nutzer Schadenersatz für alle Schäden zu verlangen, die Superpedestrian durch die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen entstanden sind.

13.3. Im Falle eines Unfalls gilt der Einzelvertrag erst dann als beendet, wenn der Scooter ordnungsgemäss und in Übereinstimmung mit diesen AGB zurückgegeben wurde. Superpedestrian kann dem Nutzer den am Scooter entstandenen Schaden in Rechnung stellen, es sei denn, der Nutzer kann nachweisen, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist.

13.4. Der Nutzer muss Superpedestrian, soweit nach geltendem Recht zulässig, alle direkten und indirekten Schäden ersetzen, die Superpedestrian erlitten hat und die mit Schadenereignis dem Anspruch zusammenhängen.

13.4.1. Superpedestrian hat Anspruch auf Rückgriff auf den Nutzer bei Schäden, die dem Nutzer zuzurechnen sind, oder bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust eines Superpedestrian gehörenden Fahrzeugs. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter, die der Nutzer zu vertreten hat, ist Superpedestrian zum Rückgriff auf den Nutzer berechtigt, sofern der Nutzer über keinen oder ungenügenden Versicherungsschutz verfügt.

13.5. Bei Verlust oder Diebstahl eines Scooters während der Mietdauer muss der Nutzer den Vorfall bei der Polizei melden und Superpedestrian die entsprechende Berichts- oder Protokollnummer der Polizei bei der Meldung des Vorfalls mitteilen.

13.6 Im Falle eines Diebstahls, Raubes oder Vandalismus eines Scooters während der Mietzeit muss der Nutzer dies unverzüglich der Polizei und dem Kundendienst melden und Superpedestrian die entsprechende Berichts- oder Protokollnummer der Polizei übermitteln.

Artikel 14 - Beendigung des Einzelvertrages

14.1. Jeder Einzelvertrag endet, wenn der Nutzer die Fahrt beendet und alle folgenden Schritte abgeschlossen hat:

  • Parken des Scooters innerhalb des Geschäftsgebiets auf einem geeigneten öffentlichen Parkplatz in Übereinstimmung mit den Vorschriften;

  • Sicherstellung, dass der Scooter wie im Vertrag vorgesehen abgesperrt ist;

  • Beendigung der Mietzeit über die App.

14.2. Zur Beendigung der Mietzeit und des Einzelvertrags darf der Nutzer den Scooter am Ende der Fahrt nicht (a) so abstellen, dass Fussgänger oder Fahrzeuge behindert werden, insbesondere in Bereichen, in denen das Parken oder Halten verboten ist, oder (b) an Stellen, die für Superpedestrian und/oder andere Nutzer nicht zugänglich sind, oder (c) ausserhalb des Geschäftsgebiets oder in einem Bereich, in dem das Parken von Scootern nicht erlaubt ist abstellen. Stellt ein Nutzer ein Scooter schuldhaft unter Verstoss gegen diese AGB oder Vorschriften ab, gehen etwaige Bussgelder, Parkgebühren und andere Ordnungswidrigkeitskosten sowie die entsprechenden Kosten, die Superpedestrian für die Wiederbeschaffung und/oder Entfernung des Scooters entstehen, vollständig über die mit dem Konto verbundene Zahlungsmethode zu Lasten des Nutzers. Superpedestrian ist berechtigt, diese Zahlungsmethode entsprechend zu belasten. Es ist auch ausdrücklich verboten, den Scooter neben Ampeln oder Verkehrsschildern, Parkscheinautomaten oder Parkuhren auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als 1,5 Metern und vor oder in der Nähe von Notausgängen oder Notausstiegen sowie an allen anderen Orten, an denen das Halten oder Parken gemäss den Vorschriften verboten ist, zu parken. Der Nutzer erstattet Superpedestrian alle Auslagen, Bussgelder oder sonstigen Kosten, die bei einem schuldhaften Verstoss gegen dieses Verbot entstehen. Bei Beendigung der Mietzeit hat der Scooter in demselben Zustand (abgesehen von normaler Abnutzung) zu sein, in dem der Nutzer den Scooter angemietet hat.

14.3. Kann dieMietzeit aufgrund einer schlechten oder fehlenden Verbindung des Geräts nicht beendet werden, muss der Nutzer versuchen, den Scooter an einem anderen Ort innerhalb des Geschäftsgebiets zu parken und den Vorgang zu wiederholen. Kann die Mietzeit aus technischen Gründen nicht beendet werden, ist der Nutzer verpflichtet, den Kundendienst zu kontaktieren, um ihn über die Beendigung der Mietzeit zu informieren.

Wenn der Nutzer den Scooter verlässt, ohne die Mietzeit zu beenden oder den Kundendienst über die Beendigung der Mietzeit zu informieren, läuft der Einzelvertrag weiter und dem Nutzer werden die entsprechenden Beträge des Tarifplans berechnet.

14.4. Im Falle eines Streits zwischen Superpedestrian und dem Nutzer über den Zustand des Scooters, einschliesslich vorhandener Schäden und Mängel und deren Bewertung kann Superpedestrian die Dienste eines Fachunternehmens in Anspruch nehmen, um den Zustand des Scooters und einen etwaigen Wertverlust zu ermitteln. Sofern die Schäden, Mängel und/oder Wertverlust durch den Nutzer schuldhaft verursacht sind, hat der Nutzer Superpedestrian die Kosten für die Dienste eines Fachunternehmens zurückzuerstatten.

Artikel 15 - Wirtschaftliche Bedingungen und Gebühren

15.1. Der Dienst sieht die folgenden Preise vor wie in der App im Tarifplan für den Ort, an dem der Scooter gemietet wird, angegeben: Startgebühr für den Dienst und "Minutengebühr", die auf der Grundlage der Zeit jeder einzelnen Mietzeit berechnet wird. Teilweise genutzte Minuten werden auf 60 (sechzig) Sekunden aufgerundet, beginnend mit der einunddreissigsten Sekunde. Für Nutzer, die Verbraucher sind, enthalten alle Beträge die geltenden Steuern.

15.2. Sollte das Guthaben auf dem Konto des Nutzers für die Mietzeit nicht ausreichen, wird der Restbetrag abgebucht, sobald wieder ausreichend Guthaben vorhanden ist. Der Nutzer kann erst dann einen neuen Einzelvertrag abschliessen und eine neue Mietzeit beginnen, wenn genügend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Superpedestrian behält sich das Recht vor, das Konto des Nutzers vom Dienst zu sperren, bis etwaige Schulden beglichen sind.

15.3. Möchte der Nutzer den in Rechnung gestellten Betrag anfechten, muss er sich innerhalb von 90 Tagen nach der Abbuchung per E-Mail an support@superpedestrian.com an den Kundendienst wenden. Die für Ansprüche des Nutzers geltende gesetzliche Verjährungsfrist bleibt hiervon unberührt.

15.4. Der Nutzer ermächtigt hiermit Superpedestrian, den fälligen Betrag einschliesslich etwaiger Bussgelder, Gebühren und Kosten in Bezug auf den Tarifplan vom mit dem Konto verbundenen Zahlungsmethode abzubuchen.

Artikel 16 - Änderungen dieser AGB

16.1. Superpedestrian behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern, um Änderungen des Geschäfts, des Verhaltens und der Nutzung durch die Nutzer, Sicherheitsbedenken und Aktualisierungen von Vorschriften oder Genehmigungsanforderungen angemessen Rechnung zu tragen. Wenn Superpedestrian wesentliche Änderungen an den AGB vornimmt, wird Superpedestrian die Aktualisierung durch eine Benachrichtigung in der App bekannt geben. Etwaige Änderungen dieser Bedingungen gelten als vom Nutzer akzeptiert, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung in der App widerspricht. Wenn der Nutzer mit den Änderungen dieser Bedingungen nicht einverstanden ist, wird ihm von Superpedestrian empfohlen, die Dienste nicht zu nutzen.

Artikel 17 - Rücktrittsrecht, Aussetzung des Dienstes und Kündigung des Rahmenvertrages

17.1. Superpedestrian kann das Konto des Nutzers bzw. den Vertrag jederzeit kündigen, indem es den Nutzer schriftlich per SMS, E-Mail oder Benachrichtigung innerhalb der App mit einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen benachrichtigt.

17.2. Superpedestrian hat das Recht, das Konto des Nutzers bzw. den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund per sofort auszusetzen oder zu kündigen, insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Nichtzahlung und/oder verspätete Zahlung der gemäss dem Tarifplan oder diesen AGB fälligen Beträge

  • Ungenauigkeit oder Unzuverlässigkeit der Informationen, die Superpedestrian über die App bei der Registrierung oder später zur Verfügung gestellt werden, einschliesslich der Erstellung mehrerer Konten durch eine Person, um Werbecodes, Gutschriften oder andere Rabatte zu missbrauchen oder diese AGB anderweitig zu umgehen;

  • bei einer nicht ordnungsgemässen Rückgabe eines Scooters durch Verschulden des Nutzers oder bei Fahrt durch eine andere Person als den Nutzer;

  • Erleichterung oder vorsätzliche Begehung eines Diebstahls, Raubes oder fahrlässige Vandalismus an einem oder mehrere Scooter durch den Nutzer;

  • wenn der Nutzer von den Behörden wegen Verstössen gegen die geltenden Vorschriften mehrfach bestraft wird;

  • wenn der Nutzer durch eigene Fahrlässigkeit oder Vorsatz einen Unfall mit Fussgängern oder Fahrzeugen oder den Ausfall des Scooters verursacht hat.

17.3. Im Falle einer Kündigung des Vertrages aus einem der oben genannten Gründe behält sich Superpedestrian das Recht vor, dem Nutzer eine Konventionalstrafe gemäss dem zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden Tarifplan aufzuerlegen, unbeschadet des Rechts auf Ersatz eines höheren Schadens.

Artikel 18 - Obligatorische Angaben des Nutzers

18.1. Um ein Konto zu erstellen und aufrechtzuerhalten, muss der Nutzer über die App folgende Angaben machen und diese aktuell halten:

  • die Mobiltelefonnummer des mit dem Konto verwendeten Geräts;

  • eine gültige Zahlungsmethode zur Verwendung auf dem Konto;

  • die Kontaktdaten wie in der App verlangt.

18.2. Superpedestrian verpflichtet sich, die geltende europäische Datenschutzverordnung sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz einzuhalten. Ausführliche Informationen dazu, wie Superpedestrian Personendaten bearbeitet, finden die Nutzer in der Datenschutzerklärung.

Artikel 19 - Generalklauseln, Rechtswahl und Zuständigkeit

19.1. Der Vertrag und jeder Einzelvertrag unterliegen dem schweizerischen Recht.

19.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, damit zusammenhängen oder daraus resultieren, ist Zürich. Vorbehalten bleiben die gesetzlich zwingenden Gerichtsstände.

Artikel 20 - Kommunikation zwischen Superpedestrian und dem Nutzer

20.1. Alle Kommunikation zum Zwecke der Vertragserfüllung hat an die folgenden Anschriften zu erfolgen:

  • für Superpedestrian: Superpedestrian Schweiz GmbH, c/o Thouvenin Rechtsanwälte KLG, Klausstrasse 33, CH-8008, Zürich und per E-Mail an support@superpedestrian.com

  • für den Nutzer: die mit dem Konto verknüpften Kontaktdaten.

Artikel 21 - Sonstiges

21.1. Macht Superpedestrian seine Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nicht geltend, so ist dies keinesfalls als Verzicht darauf auszulegen und hindert Superpedestrian nicht daran, die vollständige, fristgerechte und strikte Erfüllung des Vertrags zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen und gerichtlich durchzusetzen.

21.2. Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig oder nicht vollstreckbar sein oder werden, auch aufgrund von Änderungen der geltenden Vorschriften, berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrags. An die Stelle der ungültig oder undurchsetzbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine gültige und durchsetzbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

21.3. Superpedestrian kann diese AGB ganz oder teilweise oder seine Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, abtreten oder übertragen insbesondere an: eine Tochtergesellschaft, eine Muttergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen, einen Käufer der Gesellschaftsanteile, des Geschäfts oder der Vermögenswerte oder einen Nachfolger im Wege einer Fusion oder eines anderen Unternehmenszusammenschlusses.

21.4 Vertragssprache ist Deutsch.

Tarifplan

1) Die von Superpedestrian für die Mietzeit angewandten Tarife entsprechen den Angaben in der App zum Zeitpunkt der Anmietung.

2) Von Superpedestrian angewandte Strafen:

  • Beschädigung des Scooters aus Gründen, die dem Nutzer zuzuschreiben sind, oder Diebstahl/Verlust eines Scooters: von mindestens CHF 100.00 bis maximal CHF 500.00;

  • Benutzung des Scooters außerhalb des Geschäftsgebiets: CHF10.00;

  • Verwaltungssanktionen für Verstösse gegen die Vorschriften, einschliesslich unsachgemässer Parks: die tatsächlichen Kosten der von den Behörden erhobenen Bussen

  • Von Superpedestrian beobachtete Parkverstösse: CFH20 als Aufwandspauschale für die Ermittlungs- und sonstigen Kosten zur Vermeidung von Bussen und zur Förderung des ordnungsgemässen Parkens;

  • Nutzung des Dienstes durch den Nutzer, die gegen die Vorschriften, die Verkehrssicherheit und den städtischen Anstand verstösst: von einem Mindestbetrag von CHF50.00 bis zu einem Höchstbetrag von CHF200.00.