Geschäftsbedingungen für Nutzer in Österreich

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Diese für unseren Dienst geltenden Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen") regeln die Nutzung des von der Superpedestrian Europe BV -- Niederlassung ÖsterreichBV mit eingetragenem Sitz am Opernring 1 / R 745-748 / 1010 Wien / Österreich („Superpedestrian", „das „Unternehmen", „wir", „uns") bereitgestellten Dienstes und bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil jedes Vertrages über die Vermietung von Rollern (der „Vertrag"), der zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer abgeschlossen wird, wobei davon ausgegangen wird, dass es sich bei dem Nutzer um eine natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren handelt, die den Dienst in Anspruch nimmt (der „Nutzer", „Sie", „Ihr(e)**"), und die damit verbundene Nutzung der App und Webseiten des Unternehmens, wie nachstehend definiert (zusammen als der „Dienst" bezeichnet), vornimmt.

Bitte nutzen Sie unseren Rollervermietungsdienst nicht, es sei denn, Sie akzeptieren diese Geschäftsbedingungen und stimmen diesen zu.

Wir empfehlen Ihnen , die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

Punkt 1 -- Begriffsbestimmungen

In diesen Geschäftsbedingungen weisen die folgenden Begriffe die in diesem Punkt dargelegten Bedeutungen auf:

Konto": das vom Nutzer durch den Registrierungs- und Identifizierungsvorgang erstellte Konto, um auf den persönlichen Bereich der App zuzugreifen, Verträge über die Rollernutzung abzuschließen und den Dienst in Anspruch zu nehmen;

Aktives Gebiet": das Stadtgebiet, in dem sich die Roller, die Vertragsgegenstand des Dienstes sind, befinden dürfen, so wie dies auf dem in der App bereitgestellten Stadtplan dargestellt wird;

App": die mobile Software-Applikation des Unternehmens für Betriebssysteme wie Android/IOS, die auf den Geräten installiert sind und dort betrieben werden;

Code": der Identifikations- und Kontrollcode des Rollers im QR-Code- und numerischen Format, der am Lenker jedes Rollers angebracht ist;

Vertrag": der diesen Geschäftsbedingungen unterliegende Vertrag zwischen dem Nutzer und Superpedestrian, dessen Vertragsgegenstand die Erfüllung durch den Kauf einzelner Dienste zum Ziel hat;

Kundendienst": Der Kundendienst steht rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung und kann über die App, telefonisch laut Liste im Hilfemenü der App oder per E-Mail an: support@superpedestrian.com kontaktiert werden;

Gerät": das vom Nutzer für den Zugang zur App und die Nutzung des Dienstes verwendete Mobilgerät;

Verkehrsvorschriften": bezeichnet die derzeit geltende österreichische Straßenverkehrsordnung, einschließlich des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1960, mit dem verkehrspolizeiliche Vorschriften gesetzlich verabschiedet wurden (Straßenverkehrsordnung 1960 -- StVO. 1960; StF: BGBl. Nr.159/1960). Dies umfasst die darauf beruhenden Rechtshandlungen und etwaige darauffolgende Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen;

Ausweisdokument": der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, deren Vorlage vom Nutzer bei der Registrierung des Kontos in bestimmten Städten verlangt werden darf;

Stadtplan": der Stadtplan der Stadt, in der Superpedestrian den Dienst erbringt;

Zahlungskarte": die Kreditkarte, Debitkarte oder Prepaid-Karte des Nutzers, die rechtsgültig von einer Bank ausgestellt wurde und zu deren Benutzung der Nutzer rechtsgültig ermächtigt ist, wobei diese Karte vom Nutzer für Zahlungen über das Konto zur Verfügung gestellt wird;

Strafen": die Nutzern auferlegte Strafe für den Fall eines Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen oder etwaige Geldbußen, Entgelte oder andere Gebühren, die von einer zuständigen Behörde infolge eines Verstoßes des Nutzers gegen die Vorschriften oder diese Geschäftsbedingungen auferlegt werden;

Vorschriften": die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich und in der Stadt, in welcher der Dienst erbracht wird, geltenden inländischen und örtlichen Verkehrsvorschriften, einschließlich der Straßenverkehrsordnung und etwaiger kommunaler Normen, Beschlüsse oder Richtlinien;

Vermietungszeitraum": bezeichnet den Zeitraum für die Durchführung jedes Vertrags, der mit der Bestätigung der Aktivierung des Rollers beginnt und mit dem ordnungsgemäßen Ende der Rollerfahrt im Einklang mit den Geschäftsbedingungen endet;

Roller": der von Superpedestrian unter der Marke LINK oder Superpedestrian bereitgestellte Elektroroller, den Nutzer im Zusammenhang mit dem Dienst fahren können;

Dienst" oder „Vermietung": der Vermietungsdienst der Roller und die damit zusammenhängenden oder zugehörigen Dienste, wie z. B. die Nutzung der App, der Unternehmenswebseiten und die Standorterfassung des Rollers, die vom Unternehmen vertragsgemäß vorgenommen werden;

Webseite": die Unternehmenswebseiten und Online-Plattformen, einschließlich aber nicht beschränkt auf https://www.superpedestrian.com

Superpedestrian" oder „Unternehmen": Superpedestrian Europe BV - Niederlassung ÖsterreichBV, die ihren eingetragenen Sitz am Opernring 1/ R 745-748 / 1010 Wien / Österreich, hat, sowie ihre Muttergesellschaften und verbundenen Unternehmen;

Tarifplan" oder „Tarif": die im Punkt 16 des Vertrages genannten wirtschaftlichen Bedingungen und die in der Unternehmens-App und/oder auf der Unternehmenswebseite für den Dienst angegeben Preise, Gebühren, Strafen und sonstigen Gebühren, wobei der Tarifplan zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf jede Stadt angepasst wird;

Geschäftsbedingungen": bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung, mit denen der Vertrag geregelt wird und die einen integralen sowie wesentlichen Bestandteil jedes Vertrags darstellen;

Nutzer": die natürliche, mindestens 18 Jahre alte Person, welche die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Anforderungen für die Nutzung des Dienstes erfüllt.

Punkt 2 -- Dienst

2.1. Der Dienst ermöglicht es dem Nutzer, einen Roller im aktiven Gebiet ein- oder mehrmals gemäß dem Vertrag und im Einklang mit den Vorschriften anzumieten.

2.2. Für jede Nutzung des Rollers schließen der Nutzer und Superpedestrian einen separaten Vertrag ab. Diesem jeweils separaten Vertrag liegen diese Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültig vereinbarten Tarife zugrunde.

Punkt 3 -- Anforderungen für die Inanspruchnahme des Dienstes

3.1. Für die Inanspruchnahme des Dienstes muss der Nutzer: mindestens 18 Jahre alt sein;

  • eine Zahlungskarte besitzen, zu deren Nutzung er berichtigt ist;

  • sich in einem geeigneten Zustand befinden, um den Roller angemessen und frei von Ablenkungen zu nutzen; zudem darf er sich unter keinen Umständen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen befinden oder eine andere Gesundheitseinschränkung aufweisen, die seine Fähigkeit zum sicheren Betrieb des Rollers beschränkt;

  • ein internetfähiges Gerät nutzen, das den technischen Anforderungen der App entspricht.

  • Das Unternehmen garantiert keinerlei technische Kompatibilität der App mit dem Gerät und übernimmt keinerlei Haftung im Hinblick auf die Kompatibilität des Gerätes mit den technischen Anforderungen der App.

3.2. Die jeweilige Anmietung erfordert eine Verbindung zum Internet über das internetfähige Gerät des Nutzers. Die Kosten dieser Internetverbindung trägt der Nutzer.

Punkt 4 -- Verfahren für die Registrierung des Nutzers in der App und Vertragsabschluss

4.1. Zur Nutzung des Dienstes muss sich der Nutzer in der App registrieren und ein Konto erstellen.

4.2. Der Nutzer ist der alleinige Kontonutzer und darf keinen Dritten zur Nutzung seines Kontos ermächtigen und darf sein Konto auch nicht an eine Person oder Körperschaft zum Zwecke des Zugriffs oder der Nutzung der Dienste abtreten oder anderweitig übertragen. Der Nutzer darf es keiner anderen Person, einschließlich minderjähriger Kinder des Nutzers (unter 18 Jahren), erlauben, einen Roller über das Benutzerkonto bzw. mit dem Benutzerkonto zu fahren oder mit dem Nutzer auf einem Roller zu fahren.

4.3. Vor Abschluss des Registrierungsverfahrens in der App bieten wir dem Nutzer die Möglichkeit, sich die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens, diese Geschäftsbedingungen sowie die Tarife in der App und auf der Webseite durchzulesen.

4.4. Zum Abschluss der Registrierung und zur Nutzung des Dienstes ist die Einhaltung der in diesen Geschäftsbedingungen dargelegten Mindestanforderungen erforderlich.

Punkt 5 -- Identifizierungssystem

5.1. Der Nutzer wird seine Kontozugangsdaten sowie die von ihm im Konto hinterlegten Daten bestmöglich geheim halten und vor unberechtigten Zugriffen schützen.

5.2. Jeglicher Verlust, Verstoß oder unbefugte Zugriff auf das Konto oder die damit verknüpfte Zahlungskarte muss dem Unternehmen unverzüglich über den Kundendienst gemeldet werden.

5.3. Der Nutzer haftet nur bei seinem schuldhaften Verstoß gegen die den Nutzer zu diesem Punkt 5. treffenden Pflichten.

5.4. Der Nutzer kann die Löschung des Kontos beantragen, indem er den Kundendienst über die App oder unter support@superpedestrian.com kontaktiert.

Punkt 6 -- Verfahren für die Anmietung

6.1. Um einen Vertragsabschluss in die Wege zu leiten oder zu vollziehen, greift der Nutzer im Einklang mit den Anweisungen des Unternehmens über sein Gerät auf die App zu und startet den Roller mittels des QR-Codes oder des unterhalb des QR-Codes angegebenen Codes (um die Code-Erkennung zu ermöglichen).

Punkt 7 -- Verfügbarkeit des Dienstes

7.1. Der Nutzer bestätigt, dass der Dienst, wenngleich er normalerweise rund um die Uhr im aktiven Gebiet zugänglich ist, gewöhnlichen geschäftlichen Beschränkungen unterliegt, die ggfs. dazu führen, dass Roller aufgrund von Faktoren wie z. B. dem Wetter, hoher Nachfrage, Wartungs- und Ladebedarf oder aufgrund geografischer Beschränkungen und vorbehaltlich von Fällen höherer Gewalt, einschließlich Pandemien, oder Beschlüssen zuständiger Behörden, welche die Inanspruchnahme des Dienstes beschränken, nicht zur Verfügung stehen. Der Nutzer verzichtet auf das Recht, irgendeine Art von Einspruch und/oder Rechtsstreit hinsichtlich der Verfügbarkeit des Dienstes zu erheben bzw. einzuleiten.

7.2. Dem Nutzer ist bewusst, dass der Dienst Beschränkungen und Hindernissen unterworfen sein kann, dazu gehören unter anderem:

  • Eine Störung der Verbindung des Internet-Netzwerks des Nutzers und/oder des Unternehmens oder ein anderes Verbindungsproblem;

  • Ein Funktionsausfall elektronischer Ausrüstung, die vom Unternehmen zur Erbringung des Dienstes und/oder zur Überwachung der Roller benutzt wird;

  • Die Unterbrechung des Dienstes aufgrund von Naturkatastrophen oder höherer Gewalt, einschließlich Pandemien oder staatlich verordnete Beschränkungen;

  • Eine Beschädigung des Rollers durch Dritte;

  • Das Versäumnis, die Roller neu zu laden.

Punkt 8 -- Verträge

8.1. Es wird davon ausgegangen, dass jeder zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen abgeschlossene Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung in der App gemäß dem in den vorstehenden Punkten 5 und 6 dargelegten Verfahren mit darauffolgendem Beginn des Vermietungszeitraums abgeschlossen worden ist.

8.2. Die Annahme des Vertrages in der App berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme des Dienstes.

Punkt 9 -- Vorausgehende Inspektion der Roller

9.1. Dem Unternehmen ist es nicht möglich, vor jeder Fahrt eine Inspektion des Rollers durchzuführen. Daher hat der Nutzer vor jeder Fahrt den Roller einer oberflächlichen optischen Kontrolle zu unterziehen, welche offensichtliche Schäden oder Funktionsstörungen folgender Rollerteile berücksichtigt:

  • Ständer, Räder und Reifen;

  • Lenker, Bremsen, Lichter sowie Reflektoren;

  • Antriebshebel.

9.2. Der Nutzer hat dem Unternehmen unverzüglich jede Fehlfunktion, jeden Mangel und jede Beschädigung am Roller, die er eventuell bemerkt, über den Kundendienst zu melden, und darf den Roller nicht mit solchen Fehlfunktionen, Mängeln oder Schäden lenken.

9.3. Es ist dem Nutzer auf jeden Fall strikt untersagt, sei es unmittelbar oder mittelbar, etwaige Modifikationen und/oder Reparaturen am Roller vorzunehmen.

Punkt 10 -- Nutzung des Rollers

10.1. Die Nutzer sagen zu, den Roller innerhalb des aktiven Gebiets zu benutzen, und dürfen sich im Einklang mit den Vorschriften, d.h. unter vollständiger Beachtung der geltenden Vorschriften für die Sicherheit im Straßenverkehr und insbesondere unter Beachtung der in der Straßenverkehrsordnung genannten Verkehrsvorschriften und etwaiger örtlicher Richtlinien oder für die Stadt geltender Normen, mit dem Roller fortbewegen.

10.2. Insbesondere sollte beachtet werden, dass die diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Roller auf städtischen Straßen sowie Radwegen in der zulässigen Geschwindigkeit gemäß den Straßenschildern oder gemäß den örtlichen Vorschriften und, sofern dies erlaubt ist, in Fußgängerzonen in der zulässigen Geschwindigkeit bewegt werden dürfen.

10.3. Auf jeden Fall ist es sowohl aus Gründen der Sicherheit für die Nutzer als auch zur Vermeidung möglicher Schäden am Roller untersagt, auf Landstraßen, Autobahnen und außerstädtischen Verkehrswegen sowie in städtischen Gebieten mit Kopfsteinpflaster, in Fußgängerzonen und auf Bürgersteigen zu fahren, wenn dies aufgrund der Vorschriften verboten ist. Es ist auch untersagt, andere Personen oder Tiere auf dem Roller zu befördern.

10.4. Nutzer müssen während der Roller-Benutzung stets mit Umsicht und vorausschauend fahren und plötzliche oder zickzackförmige Bewegungen vermeiden, die eventuell für nachfolgende Fahrzeuge hinderlich sind oder eine Gefahr darstellen.

10.5. Beim Überqueren besonders stark befahrener Schnellstraßen und generell, wenn die Umstände dies erforderlich machen, sind Nutzer verpflichtet, Fahrwege zu überqueren, indem sie das Fahrzeug schieben oder tragen. Dies gilt auch bei der Benutzung von Zebrastreifen.

10.6. Roller sind für die Nutzung durch Nutzer in einer aufrechten Körperposition vorgesehen und sind nicht mit einem Sitz ausgerüstet.

10.7. Wenn Nutzer einen Roller in Fußgängerzonen führen, dürfen sie die in den örtlichen Vorschriften festgelegte Geschwindigkeit nicht überschreiten und haben jegliche Verhaltensweise zu vermeiden, die eine Behinderung für das normale Fortkommen anderer Fußgänger darstellt.

10.8. Wenn Nutzer Roller auf Fuß- und Fahrradwegen führen, müssen sie ihr Verhalten den Vorschriften anpassen und bei Bedarf auf den dafür vorgesehenen Wegen fahren.

10.9. Das Tragen eines Schutzhelms durch den Nutzer wird stets nahegelegt. Nutzer haben auch sämtliche Vorschriften betreffend das Tragen von Helmen, gut reflektierender Kleidung und andere Sicherheitsvorkehrungen zu befolgen.

10.10. Der Nutzer sagt zu, den Roller innerhalb des aktiven Gebiets, auf den Straßen und/oder Straßenbereichen, die gemäß den Vorschriften als solche gekennzeichnet sind und den Vorschriften entsprechen, zu benutzen. Es gelten die in den Vorschriften festgelegten Strafen.

10.11. Die Nutzer sagen zu, bei der Nutzung des Rollers angemessene Sorgfalt und Umsicht walten zu lassen, die Vorschriften und insbesondere jene, welche die Sicherheit im Straßenverkehr betreffen, sorgfältig zu beachten und dabei Kollisionen mit Fußgängern sowie Kollisionen mit Fahrzeugen (z. B. beim Überqueren von Schnellstraßen oder bei Parkvorgängen von Fahrzeugen) zu vermeiden.

10.12. Nach dem Parkvorgang und bevor der Roller zurückgelassen wird, muss der Nutzer sicherstellen, dass er im Einklang mit den unten dargelegten Bestimmungen im aktiven Gebiet laut den Vorschriften (z. B. in Bereichen und auf Wegen, so dass er kein Hindernis für Fußgänger oder den Fahrzeugverkehr darstellt) geparkt wird, und hat dabei sicherzustellen, dass er abgesperrt worden ist.

10.13. Wenn eine Abbuchung auf der Zahlungskarte, die der Nutzer im Konto hinterlegt hat, abgelehnt wird, unternimmt das Unternehmen weitere Abbuchungsversuche. Wird eine Abbuchung abgelehnt bzw. ist diese nicht möglich, setzt das Unternehmen den Nutzer über die nicht erfolgte Zahlung in Kenntnis und behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto vorübergehend zu sperren, bis alle Außenstände beglichen worden sind.

10.14. Der Nutzer darf den Roller auf keinerlei Art und Weise unter Verstoß gegen die Vorschriften nutzen, einschließlich: für die Beförderung von Waren oder Personen unter Verstoß gegen die Vorschriften;

  • für illegale Rennen mit hoher Geschwindigkeit oder Wettbewerbe;

  • für den Tiertransport;

  • zur Erbringung eines Vermietungsdienstes Dritten gegenüber oder für etwaige andere geschäftliche Zwecke;

  • zur Begehung unerlaubter oder krimineller Handlungen oder von Ordnungswidrigkeiten;

  • zur Begehung von Handlungen, die gegen die öffentliche Ordnung und die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit verstoßen;

  • um gefährliche, entzündliche, toxische oder ähnliche Substanzen zu befördern;

  • um Waffen, Sprengstoffe, radioaktive, bakteriologische sowie ähnliche Substanzen zu befördern;

  • um Gegenstände in einer derartigen Form, Größe oder einem derartigen Gewicht zu befördern, dass der sichere Betrieb des Rollers beeinträchtigt oder Teile des Rollers, Fußgänger, Fahrzeuge oder anderes Eigentum Dritter beschädigt oder Fußgänger verletzt werden könnten;

  • um andere Roller, Personen, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände abzuschleppen bzw. hinterherzuziehen.

10.15. Der Nutzer darf nicht gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen, einschließlich folgender Handlungen:

  • den Roller außerhalb des aktiven Gebiets fahren;

  • den Roller außerhalb des aktiven Gebiets oder auf privaten Straßen, Parkplätzen oder in Parkhäusern fahren. Dadurch kann der Roller nach dem Parken nicht mehr an andere Nutzer vermietet werden;

  • den Roller mittels privater Mittel befördern;

  • den Roller verschmutzen, beschädigen oder verschandeln;

  • den Roller so fahren, dass bei Dritten ein Personenschaden, ein Unbehagen oder ein Grund zur Beunruhigung bewirkt oder vermutlich bewirkt wird;

  • den Roller bei starkem Wind oder schlechtem Wetter, Überschwemmungen, Fluten, Erdbeben usw. benutzen;

  • den Roller auseinander bauen, daran herumbasteln oder jegliche Art von Reparatur oder Modifikation am Roller vornehmen oder vornehmen lassen;

  • den Roller während des Vermietungszeitraums unbeaufsichtigt lassen;

  • das Markenzeichen, die Handelsmarken oder andere Unterscheidungsmerkmale des Rollers beseitigen;

  • etwaige kommerzielle oder nicht-kommerzielle Werbung auf dem Roller oder in der App ohne vorherige schriftliche Zustimmung veröffentlichen;

  • ein legitimes Recht eines Dritten verletzen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechte am geistigen Eigentum;

  • den Roller zur Beförderung von Gegenständen nutzen, die:

  • eventuell zu einer Körperverletzung oder einer Beeinträchtigung des Nutzers oder einer anderen Person führen;

  • eventuell zu einer Beschädigung des Rollers oder des Eigentums eines Dritten führen;

  • von Rechts wegen verboten sind.

10.16. Sollte der Nutzer einen Roller stehlen, Beihilfe zu einem Rollerdiebstahl leisten oder Dritte zu einem Rollerdiebstahl anstiften, hat das Unternehmen das Recht, den tatsächlich aufgetretenen Schaden von der Zahlungskarte des Nutzers abzubuchen.

10.17. Der Nutzer hat diesem im Zusammenhang mit der Rollernutzung zurechenbare und fällige behördliche Strafen, Kosten und Gebühren zu tragen und das Unternehmen diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Bevor das Unternehmen sich beim Nutzer für derartige Strafen, Kosten und Gebühren regressiert, muss dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtlich zu verteidigen. Ein solcher Regress kann über Abbuchung von der Zahlungskarte des Nutzers erfolgen.

Punkt 11 -- Elektrofahrzeug

11.1. Das Fahrzeug ist ein Elektrofahrzeug, dessen Batterie regelmäßig geladen werden muss, damit das Fahrzeug funktionstüchtig ist. Der Nutzer stimmt zu, das Fahrzeug sicher und sorgsam zu nutzen und zu betreiben, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich beim Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt, und dass damit gewisse Beschränkungen und Anforderungen verbunden sind. Der Nutzer versteht und stimmt jedem der folgenden Punkte zu:

  • Der Ladezustand des Fahrzeugs vermindert sich durch die Fahrzeugnutzung (sowohl im Zeitverlauf als auch mit zunehmender Distanz), und bei einem sinkenden Ladestand des Fahrzeugs vermindern sich eventuell auch die Geschwindigkeit und andere betriebliche Kapazitäten des Fahrzeugs (oder funktionieren gar nicht mehr).

  • Der Ladezustand des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer die Anmietung oder den Betrieb des Fahrzeugs beginnt, wird nicht garantiert und variiert bei jeder Mietnutzung. Es kann nicht garantiert werden, wie viel Ladeleistung das Fahrzeug während der Nutzung verliert. Dies variiert je nach Fahrzeug, Straßenzustand, Straßenneigungen, Witterungsbedingungen und anderen Faktoren.

  • Durch das Entladen der Batterie kann es vorkommen, dass der Betrieb des Rollers während einer Fahrt nicht mehr möglich ist und das vom Nutzer gewünschte Ziel nicht erreicht wird. Sollte dies kurz nach Inbetriebnahme der Fall sein, wird dem Nutzer keine Aktivierungsgebühr verrechnet. Allfällige Gewährleistungsrechte des Nutzers bleiben unberührt.

11.2. Wenn der Ladezustand der Batterie unter das in der App angeführte Mindestniveau fällt, wird das Unternehmen den Roller außer Betrieb setzen, sodass eine Nutzung nicht möglich ist. Der Nutzer wird hiervon in der App benachrichtigt.

Punkt 12 -- Haftungsbeschränkung des Unternehmens

12.1. Das Unternehmen haftet für Schäden, die vom Unternehmen oder dem Unternehmen zurechenbaren Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

12.2. Das Unternehmen haftet bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine vertragliche Hauptpflicht ist eine Pflicht, ohne deren Einhaltung eine Vertragserfüllung unmöglich wäre und auf deren Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

12.3. Im Falle von vom Unternehmen rechtswidrig und schuldhaft verursachter Personenschäden gelten für das Unternehmen keine Haftungsbeschränkungen.

Punkt 13 -- Versicherung

13.1. Das Unternehmen erklärt hiermit, bei einem externen Anbieter eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden oder unbeabsichtigte Sachschäden, die sich aus der Nutzung eines Rollers ergeben, abgeschlossen zu haben.

13.2. Der Nutzer erkennt an und ist sich bewusst, dass das Unternehmen dem Nutzer nahelegt, eine eigene Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden beim Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes abzuschließen.

Punkt 14 -- Pflichten im Falle eines Unfalls, Schadens, Defekts oder Diebstahls

14.1. Bei einem Unfall oder einer Kollision unter Beteiligung des Rollers oder im Falle eines Sach- oder Personenschadens infolge der Nutzung des Rollers muss der Nutzers Folgendes machen:

  • die Nutzung des Rollers schnellstmöglich und in einem sicheren Bereich einstellen und die Fahrt beenden;

  • das Unternehmen über den Kundendienst kontaktieren, um den Unfall/Schaden/den Personenschaden zu melden. Dabei sind alle vom Unternehmen geforderten Angaben zu machen;

  • den Unfall/Schaden/Personenschaden der Polizei und/oder einer anderen staatlichen Sicherheitsbehörde melden, und zwar unabhängig davon, ob Sie der Ansicht sind, dass er durch Ihr eigenes Verhalten oder das eines Dritten verursacht wurde;

  • am Ort des Unfalls/Schadens/Personenschadens verbleiben, bis:

  • sichergestellt ist, dass alle beteiligten Personen keinerlei Verletzungen erlitten haben und, falls dies der Fall ist, dort verbleiben, bis ärztliche Hilfe vor Ort ist bzw.

  • die Polizei und/oder eine andere staatliche Sicherheitsbehörde am Unfallort eingetroffen ist und einen Bericht erstellt hat;

  • der Roller vom Unternehmen weggebracht und/oder sicher geparkt oder zu einem anderen Standort gefahren worden ist;

  • der Nutzer die Personalien, Kennzeichen der Fahrzeuge und sonstigen notwendigen Kontaktdaten aller beteiligten Fahrzeuge und Personen, einschließlich der Zeugen, sowie eine Kopie des von den Behörden erstellten Berichts entgegengenommen hat.

14.2. Falls der Nutzer es verabsäumt, den in den vorstehenden Punkten genannten Pflichten nachzukommen, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Nutzers und das Unternehmen ist dann hinsichtlich jeglicher Haftung schadlos zu halten und berechtigt, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet der Möglichkeit, vom Nutzer für alle infolge der Nichterfüllung der Pflichten seitens des Nutzers entstandenen Schäden Schadensersatz zu verlangen.

14.3. Auch im Falle eines Unfalles ist der jeweilige Mietvertrag nach Möglichkeit gemäß den Vorgaben des Punktes 15.1. zu beenden. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Unternehmen den Roller so rasch als möglich in seine Gewahrsame bringen und den jeweiligen Mietvertrag beenden. Der jeweilige Mietvertrag endet längstens nach 24 Stunden.

14.4. Der Nutzer haftet für Schäden nur im Falle rechtswidriger sowie schuldhafter Verursachung.

14.5. Im Falle eines Verlustes, Diebstahls, Raubs oder Vandalismus eines Rollers während eines Fahrtvorgangs durch den Nutzer muss der Nutzer den Zwischenfall der Polizei und dem Kundendienst melden und dem Unternehmen die entsprechende Berichts- oder Protokollnummer, die er von der Polizei im Rahmen der Anzeigeerstattung erhält, übermitteln.

Punkt 15 -- Vertragsbeendigung

15.1. Der jeweilige Mietvertrag endet, wenn der Nutzer den Roller unter Einhaltung der folgenden Punkte zurückgegeben hat:

  • Beendigung des Vermietungszeitraums über die App;

  • Sicherstellung, dass der Roller abgesperrt ist;

  • Parken des Rollers innerhalb des aktiven Gebietes auf einem geeigneten öffentlichen Parkplatz im Einklang mit den Vorschriften;

15.2. Um den Vermietungszeitraum und den Vertrag zu beenden, darf der Nutzer den Roller nach dem Abschluss der Fahrt nicht wie folgt parken: (a) so, dass er für Fußgänger oder Fahrzeuge ein Hindernis darstellt, insbesondere in Bereichen, in denen Halten und Parken verboten ist, oder (b) an Orten, die für das Unternehmen und/oder andere Nutzer nicht zugänglich sind, oder (c) wo auch immer außerhalb des aktiven Gebietes. Wird ein Roller unter Verstoß gegen diesen Abschnitt geparkt, werden dem Nutzer aufgrund schuldhaften Verhaltens zurechenbare und fällige Ordnungsstrafen (wobei dem Nutzer vorab die Möglichkeit zur Rechtsverteidigung gewährt werden muss) sowie die beim Unternehmen für die Wiedererlangung und/oder den Wegtransport des Rollers angefallenen notwendigen und angemessenen Kosten dem Nutzer in Rechnung gestellt. Es ist außerdem ausdrücklich verboten, den Roller neben Ampeln oder Verkehrsschildern, Parkscheinautomaten oder Parkuhren, auf Gehsteigen, die weniger als 1,50 Meter breit sind, sowie vor oder in der Nähe von Notausgängen sowie an jedem anderen Ort, an dem das Halten oder Parken laut den Vorschriften verboten ist, zu parken. Der Nutzer hat dem Unternehmen den im Falle seines schuldhaften Verstoßes gegen dieses Verbot entstehenden Schaden im angemessenen und notwendigen Ausmaß zu ersetzten. Bezüglich verhängter behördlicher Geldstrafen kann sich das Unternehmen nur dann am Nutzer regressieren, wenn die behördliche Geldstrafe dem Nutzer aufgrund eines von diesem zu verantwortenden rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens zurechenbar ist, die behördliche Geldstrafe fällig ist und dem Nutzer vorab die Gelegenheit zur Rechtsverteidigung gegeben wurde.

15.3. Kann ein Vermietungszeitraum aufgrund einer schlechten oder keiner Verbindung des Gerätes nicht beendet werden, hat der Nutzer den Roller an einem anderen Ort zu parken und muss den Vorgang wiederholen. Wenn der Vertrag aus technischen Gründen nicht beendet werden kann, ist der Nutzer zur unverzüglichen Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst verpflichtet. Lässt der Nutzer den Roller zurück, ohne den Vertrag beendet oder den Kundendienst kontaktiert zu haben, wird der Vertrag fortgesetzt und dem Nutzer werden die entsprechenden Beträge laut dem Tarifplan in Rechnung gestellt.

15.4. Sollte kein Einvernehmen über den Zustand des Rollers erzielt werden, wird das Unternehmen den Zustand des Rollers von einem Professionisten auf seine Kosten fachkundig begutachten lassen. Im Falle seiner rechtswidrigen und schuldhaften Verursachung, haftet der Nutzer für die dafür anfallenden Kosten im angemessenen und notwendigen Ausmaß.

Punkt 16 -- Wirtschaftliche Bedingungen

16.1. Für den Dienst sind die folgenden Preise laut Tarifplan in der App für den Standort, an dem der Roller angemietet wird, vorgesehen: Gebühr für den Start oder die Entsperrung und „pro Minute" auf Basis der Zeit jedes einzelnen Vermietungszeitraums. Begonnene Minuten werden ab der einunddreißigsten Sekunde auf 60 (sechzig) Sekunden aufgerundet. Wenn der Nutzer in dem Konto eine Zahlungsmethode auswählt, versucht das System des Unternehmens, die eingetragenen Zahlungsdaten zu überprüfen. Hierfür wird eine Dummybuchung verwendet, um sicherzustellen, dass die Zahlungskarte gültig ist und im Zusammenhang mit dem Konto belastet werden kann. Das Unternehmen kann auch Abonnementdienste oder -pässe in der App anbieten, die wiederkehrender Zahlungen bedürfen und Gegenstand etwaiger in der App angegebener zusätzlicher Bedingungen sind.

16.2. Falls das Konto oder die Zahlungskarte des Nutzers im Vermietungszeitraum nicht ausreichend gedeckt ist, wird der Restbetrag abgebucht, sobald wieder ausreichend Deckung vorhanden ist. Der Nutzer kann keinen neuen Vermietungszeitraum beginnen, bis sein Konto ausreichend gedeckt ist und keine Restschuld besteht.

16.3. Abklärung allfälliger Beanstandungen des abgebuchten Betrages steht dem Nutzer der Kundendienst via E-Mail unter support@superpedestrian.com zur Verfügung. Das Unternehmen wird die Beanstandung prüfen und eine unrichtige Abbuchung rückerstatten.

16.4. Der Nutzer ermächtigt hiermit das Unternehmen, das gemäß Punkt 16.1. geschuldete Nutzungsentgelt samt Aktivierungsgebühr von der mit dem Konto verknüpften Zahlungskarte abzubuchen.

Punkt 17 -- Vorübergehende Aussetzung des Dienstes und Kündigung

17.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit das Benutzerkonto zu kündigen, zu deaktivieren oder vorübergehend zu sperren und den Zugang des Nutzers zu den Diensten zu beschränken. Ferner behält sich das Unternehmen das Recht vor, gegen den Nutzer eine Schadenersatzklage einzureichen und zu seinem eigenen Schutz vor den zuständigen Gerichten rechtliche Schritte einzuleiten.

17.2. Das Unternehmen kann den Rahmenvertrag und somit das Benutzerkonto durch die Abgabe einer Mitteilung an den Nutzer per SMS oder E-Mail mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen kündigen. Diese Frist beginnt mit Zugang der Mitteilung zu laufen.

17.3. Entdeckt das Unternehmen einen Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen oder die Vorschriften, darf das Unternehmen das Benutzerkonto unverzüglich und ohne eine vorherige Mitteilung per SMS, E-Mail oder Benachrichtigung in der App an den Nutzer vorübergehend aussetzen oder kündigen. Beispiele für solche Verstöße umfassen unter anderem:

  • die Nichtzahlung und/oder verspätete Zahlung der laut dem Tarifplan oder diesen Geschäftsbedingungen fälligen Beträge;

  • eine Unrichtigkeit oder Unzuverlässigkeit der dem Unternehmen über die App während der Registrierung oder darauffolgend übermittelten Angaben, einschließlich der Erstellung mehrerer Konten durch ein und dieselbe Person, um Werbecodes, Gutschriften oder andere Preisnachlässe missbräuchlich zu nutzen oder anderweitig diese Geschäftsbedingungen zu umgehen;

  • im Falle einer nicht erfolgten Rückgabe eines Rollers oder im Falle einer von einer anderen Person als dem Nutzer durchgeführten Fahrt;

  • die fahrlässige oder vorsätzliche Begehung eines Diebstahls, Raubes oder Vandalismus in Bezug auf einen oder mehrere Roller durch den Nutzer oder die Beihilfe zu diesen Handlungen;

  • wenn dem Nutzer aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften mehrfach Strafen auferlegt wurden;

  • wenn der Nutzer aufgrund seiner eigenen Fahrlässigkeit und eines Verschuldens einen Unfall mit Fußgängern oder Fahrzeugen oder eine Beschädigung des Rollers hervorgerufen hat.

17.4. Im Falle einer Vertragsbeendigung behält sich das Unternehmen das Recht vor, einen vom Nutzer rechtswidrig und schuldhaft verursachten Schaden bei diesem geltend zu machen.

Punkt 18 -- Zwingend vom Nutzer zu machende Angaben

18.1. Um ein Konto zu erstellen und zu behalten, muss der Nutzer über die App eine Mobilfunknummer des Gerätes, auf dem er das Konto nutzt, sowie eine gültige Zahlungsform für das Konto bereitstellen und diese Angaben stets aktuell halten. Der Nutzer kann etwaige im Konto bereitgestellte Informationen unter Verwendung der App aktualisieren, und das Unternehmen darf das Konto vorübergehend aussetzen oder kündigen, wenn die Angaben nicht auf dem aktuellen Stand bzw. nicht zutreffend sind.

18.2. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-Datenschutzverordnung (EU-Verordnung 679/2016 „DSGVO") im Einklang mit seiner Datenschutzrichtlinie.

Punkt 19 -- Allgemeine Klauseln, Gesetzgebung und zuständiges Gericht

19.1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich.

19.2. Gemäß dem § 14.1 der EU-Verordnung 524/2013 wird der Nutzer über das Bestehen der Plattform der Europäischen Union für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kenntnis gesetzt. Diese kann über folgenden Link aufgerufen werden: <https: data-preserve-html-node="true"//ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=IT>.

Punkt 20 -- Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer

20.1. Jegliche Kommunikation zum Zwecke der Vertragserfüllung hat an die folgenden Anschriften zu erfolgen:

  • Für das Unternehmen: Superpedestrian Europe BV - Niederlassung ÖsterreichBV, mit eingetragenem Sitz an der Anschrift Opernring 1/ R 745-748 / 1010 Wien / Österreich, und per E-Mail an support@superpedestrian.com

  • Für den Nutzer: die mit dem Konto verknüpften Kontaktdaten.

Punkt 21 -- Sonstige Bestimmungen

21.1. Falls das Unternehmen es verabsäumt, seine vertraglichen Rechte und Ansprüche zu vollstrecken, so kann ein solches Verhalten unter keinen Umständen als Verzichtserklärung ausgelegt werden, noch hindert dies das Unternehmen daran, die vollständige, zeitgerechte und strikte Vertragserfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.

21.2. Das Unternehmen kann diese Geschäftsbedingungen sowie alle anderen Verträge mit dem Nutzer ganz oder teilweise und/oder seine daraus resultierenden Rechte und Pflichten an folgende Dritte abtreten oder übertragen: Superpedestrian Inc, 84 Hamilton Street, USA-MA 02139 Cambridge